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Kostenübernahme und Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Da dieses aus dem Jahr 1985 stammt, entsprechen die dort aufgeführten Sätze nicht mehr den heutigen Kosten.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
Private Kranken- und Zusatzversicherungen erstatten Kosten meist nur teilweise oder unter bestimmten Voraussetzungen.

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

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